QL2-Lock
Garantiebestimmung
ORTLIEB Herstellergarantie für Endkunden – 5 Jahre
Diese freiwillig gegebene Herstellergarantie ("Garantie") gewährt zusätzliche Rechte und lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer unberührt. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte ist kostenfrei und unabhängig von dieser Garantie möglich.
Garantiegeber ist ORTLIEB Sportartikel GmbH, Rainstraße 6, 91560 Heilsbronn, Deutschland ("ORTLIEB"), E‑Mail: customerservice@ortlieb.de.
1. Gegenstand und Geltungsbereich der Garantie
ORTLIEB garantiert, dass das Produkt bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie gilt weltweit für ORTLIEB Produkte, die im Fach- oder Online-Handel oder direkt im ORTLIEB Webshop erworben worden sind. Sie ist auf den Erstkäufer beschränkt und nicht übertragbar.
2. Dauer der Garantie
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre ab dem Datum des Erstkaufs im Fach- oder Online-Handel oder direkt bei ORTLIEB durch den Endkunden. Endkunde ist der Kunde, der das ORTLIEB Produkt erstmals im Fach- oder Online-Handel oder direkt im ORTLIEB Webshop zur eigenen Nutzung – nicht zum Wiederverkauf – erworben hat. Maßgeblich ist das Rechnungs- oder Lieferdatum des Erstkaufs. Der Nachweis erfolgt ausschließlich durch den Kauf- oder Rechnungsbeleg. Eine Reparatur oder ein Austausch verlängert oder erneuert die Garantiezeit nicht; maßgeblich bleibt das Datum der Erstlieferung durch den Fach- oder Online-Handel oder über den ORTLIEB Webshop.
3. Umfang der Garantieleistung
Im Garantiefall leistet ORTLIEB unentgeltlich:
- Reparatur des Produktes durch ORTLIEB oder
- Ersatz des Produktes durch ein gleichwertiges Produkt, wenn eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Weitere Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4. Ausschlüsse von der Garantie
Von der Garantie nicht erfasst sind insbesondere:
- üblicher Verschleiß und altersbedingte Veränderungen (z. B. Abnutzung von Oberflächen, Reißverschlüssen, Schnallen),
- Schäden infolge unsachgemäßen Gebrauchs, Überlastung, Nichtbeachtung von Montage-/Pflegeanleitungen,
- Schäden durch Fremdeingriffe, Umbauten oder die Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile/Zubehörteile,
- Schäden durch unsachgemäßen Transport, Lagerung, Reinigung oder Pflege,
- Scheuerstellen, Löcher und Risse, die durch Eigenverschulden entstanden sind.
Diese Ausschlüsse gelten ausschließlich für diese Garantie. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
5. Geltendmachung der Garantie
Erster Ansprechpartner bei Garantiefällen ist in der Regel der Fach- bzw. Online-Händler, mit dem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Eine Geltendmachung direkt gegenüber ORTLIEB ist jederzeit möglich und nicht von der vorherigen Einschaltung des Händlers abhängig. Zur Geltendmachung der Garantie sind zu übermitteln:
- kurze Fehlerbeschreibung und, wenn möglich, aussagekräftige Fotos,
- Produktbezeichnung (und vorhandene Identifikations-/Serienangaben),
- Kopie des Kaufbelegs (Rechnung/Lieferschein mit Datum der Erstlieferung),
- Ihre Absenderdaten für Rückfragen und Rücksendung.
ORTLIEB bestätigt den Eingang und informiert über die weitere Abwicklung. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Zugang der vollständigen Unterlagen. Kontakt für Garantieabwicklung: customerservice@ortlieb.de
6. Transport- und Versandkosten
Innerhalb der Europäischen Union trägt ORTLIEB die angemessenen Hin- und Rücksendekosten der Garantieabwicklung. Außerhalb der EU übernimmt ORTLIEB die Kosten nach vorheriger schriftlicher Freigabe. Bitte vor Versendung Kontakt aufnehmen und die Rücksendeanweisung abwarten. Nicht freigegebene kostenpflichtige Express- oder Sonderleistungen werden nicht erstattet.
7. Anwendbares Recht
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand: September 2026

Weil du deine ORTLIEB Taschen liebst, haben wir eine zuverlässige Sicherung für den Gepäckträger entwickelt, um sie vor ungewolltem Abnehmen zu schützen. Das speziell entwickelte Schloss ist für alle Quick-Lock 2-Systeme geeignet.
Das Schloss ist mit allen Standardgepäckträgern bis zu 16 mm Rohrdurchmesser kompatibel und bleibt nach dem Entriegeln geöffnet, um die Ein- und Aushängung deiner Tasche nicht zu beeinträchtigen.
Es lässt sich mühelos an deinem Quick-Lock System platzieren und werkzeuglos montieren. Zusätzlich können die Diebstahlsicherungen (E124/E125) für QL2.1-Taschen als Optionen verwendet werden, um den Rollverschluss oder weitere Gegenstände wie Helme zu sichern. Für noch mehr Komfort ist das Schloss auch als gleichschließende Variante mit zwei identischen Schlüsseln erhältlich.
Artikelnr.
F3913
Material
PA
ORTLIEB Sportartikel GmbH
Rainstraße 6
91560 Heilsbronn
Deutschland
deinservice@ortlieb.com





